Gebaut für Gericht, Versicherer und öffentliche Auftraggeber.
Lückenlose Nachweiskette, Freigabe durch Sie, sichere Ablage und Büro-Funktionen – mit offengelegten Grenzen der Datensouveränität.
Worauf es sich stützt
- § 407a ZPO
- Im gerichtlichen Rahmen signiert nur, wer das Gutachten verfasst hat – serverseitig geprüft, nicht delegierbar
- 51
- automatische Prüfungen vor jeder Ausfertigung – 22 davon sperren den Export
- 50
- Merkle-Wurzeln seit 17.07.2026, 49 davon Ed25519-signiert, 0 mit qualifiziertem Zeitstempel – Stand 09/2026
- ISO 19005
- PDF/A-2u als Archivformat – Ausgabeweg gegen veraPDF geprüft
Gutachten, die der Beweisaufnahme standhalten.
InspectOS liefert die Nachweiskette, die Gerichte, Versicherer und Auftraggeber erwarten – von der Erfassung bis zur freigegebenen Ausfertigung.
Von der Aussage bis zu ihrem Beleg
Sätze im Gutachten sind mit ihren Feststellungen und Beweismitteln verknüpft. Der Provenienz-Weg lässt sich als Diagramm exportieren – nachvollziehbar.
Beweismittel ab Erfassung gesichert
Zeitstempel, Standort und Nachweis ab dem Moment der Aufnahme – nicht erst bei der Ausfertigung. Die Kette beginnt auf dem Objekt.
Anknüpfungs-, Befund- und Zusatztatsachen
InspectOS trennt, was vorgegeben ist, was Sie feststellen und was beiläufig wahrgenommen wurde – wie es das Gutachtenrecht verlangt.
Höchstpersönlichkeit nach § 407a ZPO
Gerichtliche Kompetenz und Signatur sind an Sie persönlich gebunden. Hilfspersonen werden namentlich geführt, ohne Signaturberechtigung.
Versionierte, reproduzierbare Ausfertigung
Jede Ausfertigung ist versioniert und zum Freigabetag reproduzierbar. Die qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS ist in Vorbereitung.
Acht Prüfgruppen vor dem Export
Pflichtangaben, Normreferenzen, Beweisfragen und Anlagen – systematisch geprüft, bevor die Ausfertigung das Büro verlässt.
An den Beweisbeschluss gebunden
Vor der Freigabe muss jede gerichtliche Beweisfrage beantwortet sein. Das System hält den Rahmen des Auftrags und kennzeichnet Feststellungsziele.
Sachkunde je Sachgebiet hinterlegt
Sachkunde je Mitglied und Sachgebiet hinterlegt; im gerichtlichen Rahmen prüft die Signatur, ob für das Sachgebiet die gerichtliche Sachkunde hinterlegt ist.
Die KI entwirft – aber sie kann keine Rechtsbewertung schreiben.
Bevor der Würdigungsentwurf Sie erreicht, greift ein fester Regelsatz die Aussagen der KI selbst auf: unzulässige rechtliche Schlussfolgerungen, unbelegte Behauptungen und überhöhte Gewissheit werden zurückgenommen – deterministisch, keine zweite KI. Jede Änderung wird im Dokument offengelegt.
Keine unzulässige Rechtsbewertung
Der Sachverständige liefert Tatsachen und fachliche Würdigung – nicht die rechtliche Bewertung. Unzulässige rechtliche Schlüsse entfernt der Entwurfsschutz.
Beweisstärke nur senken, nie heben
Eine feste Regel erlaubt nur das Abschwächen behaupteter Gewissheit. Unbelegte „nachgewiesen“-Formeln werden zurückgenommen – nie verstärkt.
Jede Änderung steht im Dokument
Jede automatische Ersetzung wird protokolliert und als KI-Transparenz in die Ausfertigung aufgenommen. Nichts geschieht unsichtbar.
Sie entscheiden, nicht der Regelsatz
Der Schutz ist Entwurfshilfe, keine Autorität. Sie prüfen den bereinigten Entwurf vor der Freigabe und verantworten jede Schlussfolgerung.
Von der letzten Prüfung bis zur Zustellung.
Freigabe durch Sie, versionierte Ausfertigung, PDF oder Word, redigierte Fassungen und zeitlich begrenzte Prüf-Links – die richtige Form für jeden Empfänger. Archiviert und jederzeit reproduzierbar.
Bis zur Auslieferung
Letzte Prüfung
51 automatische Prüfungen in 8 Gruppen – Pflichtangaben, Normen, Beweisfragen, Anlagen. 22 davon sperren den Export, bis sie erfüllt oder mit Begründung übersteuert sind.
Freigabe durch Sie
Im gerichtlichen Rahmen signiert nur, wer das Gutachten verfasst hat – serverseitig geprüft, nicht delegierbar (§ 407a Abs. 3 ZPO).
Nachweisanker
Die Ausfertigung wird versioniert und über eine fortlaufende Hash-Kette abgesichert; ein nächtlicher Merkle-Anker signiert die Kettenglieder mit Ed25519 – eine Eigensignatur, kein qualifizierter Zeitstempel. QES und QTSP nach eIDAS sind in Vorbereitung.
Auslieferung und Prüf-Link
PDF oder Word an Gericht, Versicherer oder Auftraggeber – mit Anlagenverzeichnis. Optional: zeitlich begrenzter, redigierter Prüf-Link.
Redigierte Fassung
Bei Bedarf eine zweite Fassung mit geschwärzten Personen – Beweiskette zum Original bleibt für das Verfahren erhalten.
An wen Sie ausliefern
Gericht
Freigegebenes Gutachten mit Anlagen, Prüfprotokoll und lückenloser Nachweiskette – bereit für die Akte.
Versicherer
Gutachten oder Bericht als Grundlage der Schadenregulierung – vollständige oder redigierte Fassung.
Auftraggeber oder Partei
Vollständige oder redigierte Fassung – je nach Vertraulichkeit, Verfahrensstand und Empfängerrolle; Zustellweg und Nachweis werden am Auftrag festgehalten.
Gegenpartei
Stellungnahme zu Einwendungen oder schriftliche Erläuterung – kompakt, mit Bezug auf die angegriffenen Feststellungen und Belege.
Ihr Archiv
Versionierte Ablage – jederzeit reproduzierbar, wenn Jahre später Gericht oder Versicherer nachfragt.
Jahre später noch reproduzierbar.
Wenn Jahre später Nachfragen kommen: InspectOS hält jede Version, jedes Beweismittel und jeden Prüfschritt fest.
Versionierte Ausfertigungen im Archiv
Jede Freigabe, jede Korrektur, jede Folge-Urkunde – reproduzierbar zum Stand des jeweiligen Tages, wenn Jahre später nachgefragt wird.
Beweismittel dauerhaft mit dem Gutachten
Originalfotos, Diktate und Messungen bleiben mit dem Gutachten verbunden – je Fall als Bündel herunterladbar, auch lange nach der Auslieferung.
Prüfprotokoll jederzeit exportierbar
Wer hat wann was geprüft und freigegeben – für Gericht, Versicherer oder die interne Qualitätsprüfung nachvollziehbar.
Datenexport bei Kündigung und Wechsel
Gutachten und Berichte als PDF und DOCX, strukturierte Daten als JSON; die vollständige Ausleitung samt Medien auf Anforderung (AGB § 14).
AGB § 14Ihre Auftragsdaten verdienen die gleiche Sorgfalt wie Ihre Gutachten.
Speicherung in Frankfurt (EU), verschlüsselte Übertragung und Ablage, strikte Trennung zwischen Büros. Gebaut für die Anforderungen der DSGVO und der Beweisführung.
Speicherung in der EU-Region Frankfurt
Speicherung in der EU-Region Frankfurt. Die Datenschutzerklärung nennt je Drittlanddienst Land und Rechtsgrundlage – oder dass sie nicht nachgewiesen ist.
Unterauftragsverarbeiter und DrittlandVerschlüsselte Übertragung und Ablage
TLS bei jeder Übertragung, Verschlüsselung der Ablage auf Plattformebene. Beweismittel liegen in geschützten Bereichen des Systems.
KI-Inhalte sichtbar gekennzeichnet
Jeder KI-assistierte Inhalt ist im Editor und in der Ausfertigung markiert; die Ausfertigung trägt zusätzlich eine maschinenlesbare XMP-Kennzeichnung.
KI-TransparenzOffline zuerst auf dem Endgerät
Erfassungen bleiben auf dem Gerät gespeichert und werden übertragen, sobald Verbindung besteht – Sie sehen jederzeit, was noch nicht übertragen ist.
Kein Beweisverlust beim Abmelden
Vor Abmelden oder Kontowechsel sichert die App noch nicht übertragene Feld-Beweise. Auf geteilten Geräten bleiben Nutzerdaten getrennt.
Nach Freigabe vorwärts gerichtet
Nach interner Freigabe ist der Lebenszyklus vorwärtsgerichtet – kein unbemerktes Zurück-Editieren. Freigegebene Dokumente sind vor Löschung geschützt.
Die Auftragsverarbeitung regelt der Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Was wir noch nicht haben – steht in der Sicherheitserklärung.
Keine qualifizierte Signatur, kein qualifizierter Zeitstempel, keine zugesicherte Sicherung: Abschnitt 10 der Sicherheitserklärung führt die offenen Punkte namentlich.
Der Merkle-Anker signiert mit einem Schlüssel, den InspectOS selbst verwaltet – eine Eigensignatur, die Unversehrtheit belegt, aber keinen Zeitpunkt gegenüber Dritten. Eine qualifizierte elektronische Signatur und ein qualifizierter Zeitstempel sind in Vorbereitung. Sicherungsintervall, Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellungsfenster werden nicht zugesichert. Was sonst fehlt, steht dort, wo es hingehört: Sicherheitserklärung, Abschnitt 10.
Wo Ihre Auftragsdaten liegen – und wo nicht.
Übertragung erst bei Verbindung
Erfassungen liegen offline auf dem Gerät und werden verschlüsselt übertragen, sobald Verbindung besteht. Bis dahin bleiben sie löschbar, der Stand einsehbar.
Einwilligung schon an der Quelle
Bei der Aufnahme erfasst die App, ob Personen erkennbar oder hörbar sind und ob eine Einwilligung vorliegt – mit Hinweis auf besondere Datenkategorien.
Kontodaten: Auskunft, Export, Löschung
Art.-12-Auskunft und JSON-Export Ihrer Kontodaten sowie die Kontolöschung verwalten Sie im Arbeitsplatz – samt Einwilligungs-Dokumentation je Beweismittel.
Für Teams, die Qualität systematisch sichern.
Mehrere Gutachter, gemeinsame Aufträge, klare Freigaben und Eigentumsübertragung. InspectOS skaliert mit Ihrem Büro – ohne Kompromisse bei Nachvollziehbarkeit oder persönlicher Signatur.
Gemeinsame Auftragsübersicht im Büro
Alle Fälle, Termine und offenen Freigaben auf einen Blick – weniger Abstimmung per E-Mail oder Telefon im laufenden Verfahren.
Rollen und Rechte im Sachverständigenbüro
Rollen je Mitglied, Zugriffe nach Aufgabe – Hilfspersonen ohne Freigaberecht; Sitzungen und Anmeldeverlauf sind je Person einsehbar.
Eigentum am Büro sauber übertragen
Organisations-Eigentum an einen anderen Inhaber übergeben – erforderlich, wenn der bisherige Inhaber das Konto verlassen will.
Strikt getrennte Büro- und Mandantdaten
Ihre Aufträge und Beweismittel sind strikt von anderen Büros getrennt. Kein versehentlicher Zugriff über Organisationsgrenzen.
Aufgaben und Kommentare am Befund
Aufgaben anlegen und Rückfragen direkt am Befund führen, für das Büro sichtbar – nicht in separaten E-Mail-Ketten ohne Bezug zur Akte.
Mehrere Gutachter am selben Objekt
Verschiedene Aufträge am selben Fall – geteilte Beweismittel, getrennte Verfahrensakten und klare Verantwortlichkeiten.
Nachrichten im Team, im System
Direktnachrichten und Gruppen innerhalb des Büros, mit Anhängen – nur für Mitglieder des Büros, nie für externe Empfänger einer Ausfertigung.
Speicherung in Frankfurt (EU). Daten unter Ihrer Kontrolle.
Erstellen Sie Ihr erstes Gutachten.
Konto anlegen, Büro einrichten, erstes Gutachten beginnen – für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.