Sie haben eine Ausfertigung aus InspectOS erhalten – so lesen und prüfen Sie sie.
Eine Ausfertigung aus InspectOS ist kein Ausdruck aus einem Textprogramm: Sie nennt ihre Beweismittel, trägt ein Anlagenverzeichnis, weist KI-Beteiligung aus und lässt sich gegen die Nachweiskette prüfen. Diese Seite erklärt, was Sie in der Hand halten – als Gericht, Versicherer, Auftraggeber oder Gegenpartei.
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- Dokumentarten, die Sie als Ausfertigung erhalten können
Der Prüf-Link
Ein Prüf-Link zeigt die freigegebene Fassung, nicht den Entwurf, zeitlich begrenzt und – wo nötig – redigiert. Personenbezogene Daten können in Fassungen für Dritte geschwärzt sein; die Beweiskette zum Original bleibt für das Verfahren erhalten.
Was die Urkunde belegt
Jedes Beweismittel trägt Zeitstempel, Standort und Prüfsumme; die Ausfertigung verweist vom Satz auf das Original. KI-erzeugte Inhalte sind sichtbar gekennzeichnet und in einer Anlage offengelegt. Was die Kette belegt, ist Unversehrtheit – die fachliche Richtigkeit verantwortet die unterzeichnende Person.
Format und Archiv
Ausfertigungen werden als PDF/A-2u nach ISO 19005-2 ausgeliefert, mit Anlagenverzeichnis; Zustellweg und Nachweis hält das Büro am Auftrag fest. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht Bestandteil – die Ausfertigung sagt das selbst.
Was Sie erhalten können.
Als Empfänger sehen Sie eine der sieben Dokumentarten – als PDF/A-2u, mit Anlagenverzeichnis und Nachweiskette.
Vollständiges Sachverständigengutachten mit Befund, Bewertung und Beantwortung der Beweisfragen – für gerichtliche und private Verfahren.
Sachstands- oder Zwischenbericht für laufende Verfahren. Aktualisierbar, versioniert, mit klarer Zuordnung zu Beweismitteln und Terminen.
Niederschrift eines Ortstermins oder einer Erhebung: Anwesende, Ablauf, Feststellungen – bei der Abnahme mit Gegenzeichnung beider Seiten (§ 640, § 650g BGB).
Schriftliche Erläuterung oder Stellungnahme zu Einwendungen – kompakter als ein Gutachten, mit Bezug auf die angegriffenen Feststellungen und deren Beweismittel.
Formelle Bestätigung – zum Gebäudezustand nach VDI 6200 Blatt 1.1 oder als Bestätigung der Sachkundigenprüfung von Türen und Toren, wo eine Landesverordnung oder Nebenbestimmung sie verlangt. Kompakte Ausfertigung mit Gültigkeit oder Stichtag; kein bautechnischer Nachweis nach Bauordnungsrecht.
Die bindende Feststellung im Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG – für beide Vertragsseiten verbindlich, soweit sie nicht offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht.
Vorausschauendes Planwerk statt Rückblick – der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach § 2 Abs. 3 BaustellV, vor Einrichtung der Baustelle und gewerkübergreifend.
Prüfen Sie, was Sie erhalten haben.
Eine vollständige Musterausfertigung zeigt, wo Nachweiskette, KI-Kennzeichnung und Freigabe im Papier stehen. Fragen zu einer Ausfertigung beantworten wir direkt.