Transparent. Monatlich kündbar.
Vergleichen Sie die Pakete der Gutachten-Software, rechnen Sie die Zeitersparnis und klären Sie offene Fragen – bevor Sie starten. Monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit.
Die drei Tarife
- 89 EUR
- Starter – je Monat, netto zzgl. USt.
- 199 EUR
- Basic – je Monat, netto zzgl. USt.
- 399 EUR
- Premium – je Monat, netto zzgl. USt.
Starter zum Einstieg, Basic mit Assistenz, Premium fürs Team.
40 % Rabatt auf die ersten 2 Monate
2 Monate lang 40 % Rabatt auf jeden Tarif – Code START40 beim Abschluss eingeben. Gültig für Abschlüsse bis 31. Dezember 2026.
Starter
Für den Einstieg
89EUR je Monat, netto zzgl. USt.
- Bis zu 2 Nutzer
- rund 8 Gutachten pro Monat (176 Kontingent-Einheiten)Richtwert: 22 Einheiten je Gutachten
Basic
EmpfohlenFür Sachverständige mit Assistenz
199EUR je Monat, netto zzgl. USt.
- Bis zu 2 Nutzer
- rund 24 Gutachten pro Monat (528 Kontingent-Einheiten)Richtwert: 22 Einheiten je Gutachten
Premium
Für Büros mit Team
399EUR je Monat, netto zzgl. USt.
- Bis zu 5 Nutzer
- rund 60 Gutachten pro Monat (1.320 Kontingent-Einheiten)Richtwert: 22 Einheiten je Gutachten
- Büro-Auswertungen
Richtwert: 22 Kontingent-Einheiten je Gutachten – gemessen am 26.10.2026 lagen 9 von 10 Gutachten darunter. Eine feste Gutachtenzahl ist nicht zugesagt.
In allen Tarifen
- Offline-Erfassung und Normen-Bibliothek
- Kostenschätzung, Fachauswertung und Prüf-Link
- PDF- und Word-Export
- Support per E-Mail und Kontaktformular
Den Tarif wählen Sie nach der Registrierung im Konto unter Abrechnung; den Aktionscode geben Sie im anschließenden Bezahlschritt ein. Premium umfasst bis zu fünf Nutzer. Größeres Büro? Fragen Sie uns
- Monatlich kündbar
- Keine Mindestlaufzeit
- Daten gehören Ihnen
- Speicherung in Frankfurt (EU)
- AVV nach Art. 28 DSGVO
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Zeitgewinn
Mehr Ortstermine. Schnellere Auslieferung.
Was Ihnen weniger Schreibtischarbeit wert ist.
Stellen Sie Ihre Zahlen ein – wie Sie abrechnen, Gutachten pro Monat, Schreibtischarbeit pro Gutachten, Ihr Stundensatz. Rechenannahme: die Hälfte Ihrer Schreibtischzeit wird frei, höchstens 4 Stunden je Gutachten – eine Annahme, keine Zusage.
Wie rechnen Sie ab?
Wer nach Stunden abrechnet, rechnet die erforderliche Zeit ab – weniger Schreibtischarbeit heißt weniger abrechenbare Stunden, eine Rechnung in Euro geht hier nicht auf. Der Wert liegt in der Zeit: Bei Ihren Angaben werden rund 60 Stunden im Monat frei, Platz für rund 7 weitere Gutachten – sofern Aufträge vorliegen.
Die Gebühren in Stunden Ihres Stundensatzes: Starter (89 EUR pro Monat) rund 0,7 Stunden, Basic (199 EUR pro Monat) rund 1,7 Stunden, Premium (399 EUR pro Monat) rund 3,3 Stunden.
Was die Stunde nicht bezahlt
Im Gerichtsgutachten vergütet das JVEG die erforderliche Zeit nach Stunden (§ 8 Abs. 2 JVEG). Den mit dem Gutachten üblicherweise verbundenen Aufwand gilt die Vergütung ab; gesondert ersetzt wird nur, was das Gesetz nennt:
„Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind mit der Vergütung nach den §§ 9 bis 11 auch die üblichen Gemeinkosten sowie der mit der Erstattung des Gutachtens oder der Übersetzung üblicherweise verbundene Aufwand abgegolten. Es werden jedoch gesondert ersetzt […] 2. für jedes zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderliche Foto 2 Euro […]; 3. für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens je angefangene 1 000 Anschläge 0,90 Euro, in Angelegenheiten, in denen der Sachverständige ein Honorar nach der Anlage 1 Teil 2 oder der Anlage 2 erhält, 1,50 Euro; […]“
§ 12 Abs. 1 JVEG, Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab), abgerufen am 26.10.2026; Auslassungen mit […] gekennzeichnet.
Woran ein Gerichtsgutachten außerdem gemessen wird
- § 8a Abs. 2 JVEG – Vergütet wird nur, soweit die Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist – unter anderem bei einem Verstoß gegen § 407a Absatz 1, 3 und 4 Satz 1 ZPO oder bei einer mangelhaften Leistung, deren Mängel nicht in der gesetzten Frist beseitigt sind.
- § 407a ZPO – Die Pflichten des Sachverständigen: unter anderem prüfen, ob der Auftrag in das eigene Fachgebiet fällt, den Auftrag nicht übertragen und bei Zweifeln an Inhalt und Umfang des Auftrags eine Klärung durch das Gericht herbeiführen.
- § 411 Abs. 2 ZPO – Versäumt der Sachverständige die Frist, soll ein Ordnungsgeld festgesetzt werden – nach Androhung unter Setzung einer Nachfrist.
Prüfpunkte, keine Zusage: Der Rechner rechnet keines dieser Risiken in Euro, und eine Software nimmt Ihnen keine dieser Pflichten ab.
In wenigen Schritten zum ersten Gutachtenentwurf.
Kein monatelanges Rollout, keine Schulungswochen – Sie beginnen im eigenen Tempo.
- 01
Registrierung und Büro einrichten
Zugang anlegen, Kollegen einladen, Rechtsrahmen und Fachgebiet wählen – die Basis, bevor der erste Ortstermin beginnt.
- 02
Briefkopf und Logo hinterlegen
Logo und Briefkopf hinterlegen – die geprüfte, normkonforme Gliederung je Gutachtentyp ist bereits vorbereitet und wird mitexportiert.
- 03
Beispiel-Gutachten zum Kennenlernen
Optional: ein klar als Beispiel gekennzeichnetes Gutachten laden und den Ablauf durchgehen. Es ist nicht freigabefähig und zählt nicht als Produktivauftrag.
- 04
Ersten Ortstermin bewusst klein halten
Ein Objekt, ein Foto, ein Diktat, alles einem Termin zugeordnet – der Einstieg bleibt klein, bis der Ablauf sitzt und das Team folgt.
- 05
Erstes Gutachten prüfen und freigeben
Prüfen, freigeben, exportieren – Sie bestimmen das Tempo. Kein Export ohne Ihre Freigabe; ausgeliefert wird als DOCX und PDF/A.
- 06
Unterstützung beim Einstieg anfragen
Über das Kontaktformular erreichen Sie uns mit dem Anliegen Hilfe beim Einstieg. Auf die Willkommens-E-Mail antworten Sie direkt.
Kontaktformular öffnen
Was Sachverständige vor der Entscheidung wissen wollen.
Preise & Einstieg
6 Fragen
Was kostet InspectOS?
Starter 89 EUR pro Monat für den Einstieg (bis zu zwei Nutzer, 176 Kontingent-Einheiten, rund 8 Gutachten). Basic 199 EUR pro Monat für Sachverständige mit Assistenz (bis zu zwei Nutzer, 528 Kontingent-Einheiten, rund 24 Gutachten). Premium 399 EUR pro Monat für Büros mit Team (bis zu fünf Nutzer, 1.320 Kontingent-Einheiten, rund 60 Gutachten; mit Büro-Auswertungen). Richtwert: 22 Kontingent-Einheiten je Gutachten – gemessen am 26.10.2026 lagen 9 von 10 Gutachten darunter. Eine feste Gutachtenzahl ist nicht zugesagt. Das Kontingent ist keine harte Grenze: Wer mehr erstellt, wird nicht gesperrt – zusätzliche Einheiten werden mit der Rechnung des folgenden Abrechnungsmonats mit 0,75 EUR (Starter), 0,55 EUR (Basic) bzw. 0,45 EUR (Premium) je Einheit nachberechnet. Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Wir arbeiten seit Jahren mit Word. Warum wechseln?
Word prüft keine DIN-Normen, erkennt keine verbotenen Formulierungen, kennt keine serverseitig geprüfte Signatur und bietet keinen Nachweis von der Feststellung bis zu ihrem Beleg. Ihr Logo und Briefkopf erscheinen weiterhin auf dem Deckblatt. Testen Sie parallel – mit einem Gutachten neben Ihrem gewohnten Ablauf.
Was passiert mit meinen bestehenden Word-Vorlagen?
Die Gliederung liefert InspectOS – eine geprüfte, normkonforme Struktur je Gutachtentyp, statt einer selbst gepflegten Word-Vorlage. Ihr Logo und Briefkopf erscheinen auf dem Deckblatt; Feinheiten richten wir bei Bedarf gemeinsam ein – schreiben Sie uns über das Kontaktformular. So bekommen Sie Ihr Corporate Design auf einer geprüften Struktur.
Wie aufwändig ist die Einarbeitung?
Die Kernfunktion ist Spracheingabe: erfassen, prüfen, freigeben. Die Erste-Schritte-Liste im Cockpit führt Sie durch die Einrichtung. Fragen zum Einstieg beantworten wir per E-Mail.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Nach der Kündigung haben Sie 30 Kalendertage Zeit, Ihre Daten abzurufen und zu übertragen (vertraglich zugesichert, AGB § 14). Das Erstellen und Bearbeiten endet mit der Kündigung; Kontoeinstellungen und Export bleiben erreichbar, und Sie können jederzeit reaktivieren. Eine Gesamtausleitung aller Dokumente und Medien stellen wir in diesem Zeitraum auf Anforderung innerhalb von zehn Werktagen bereit. Bei einer Kontolöschung entfernen wir Ihre Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. § 257 HGB) entgegensteht; im Übrigen werden sie pseudonymisiert, damit die Nachweiskette intakt bleibt.
Was verbraucht eine Einheit?
Angerechnet werden die erstmalige interne Freigabe eines Dokuments und die serverseitige Verarbeitung (AGB § 9): Gutachten 10, Bericht 5, Stellungnahme 5, Bescheinigung 3, Protokoll 2, Feststellung 1, Konzept 0; Zusammenführung eines Dokuments 3; KI-gestützte Auswertung 1; Erzeugung einer Ausgabedatei 1. Entwürfe, verworfene Dokumente und fehlgeschlagene Vorgänge kosten nichts. Als Richtwert rechnet ein Gutachten rund 22 Einheiten (gemessen am 26.10.2026: 9 von 10 Gutachten lagen darunter); so ergeben 176 Einheiten rund 8, 528 Einheiten rund 24 und 1.320 Einheiten rund 60 Gutachten.
Produkt & Arbeitsweise
20 Fragen
Für wen ist InspectOS gedacht?
Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Ingenieurbüros mit Gutachtenabteilung und alle, die normgerechte, bis zum Beleg nachvollziehbare Bau- und Immobiliengutachten aus Felddaten erstellen.
Funktioniert InspectOS ohne Internet auf der Baustelle?
Ja. Erfassung, Diktat und Messung sind vollständig offline möglich. Daten bleiben auf dem Gerät und werden übertragen, sobald Verbindung besteht. Was Sie ohne Empfang erfassen, bleibt gespeichert, bis es übertragen ist. Normensuche und KI-Auswertung brauchen Verbindung.
Welche Dokumentarten kann ich erstellen?
Gutachten, Bericht, Protokoll, Stellungnahme, Bescheinigung, Feststellung und Konzept. InspectOS passt Felder, Prüfwege und Export an Rechtsrahmen und Bau-/Immobilienverfahren an – vom privaten Bauschadengutachten bis zur gerichtlichen Beauftragung.
Was unterscheidet InspectOS von einer Inspektions-App?
InspectOS ist keine Checklisten-App und kein Fotoprotokoll. Es ist ein vollständiges Gutachten-System: von der dokumentierten Beweissicherung über KI-gestützte Formulierung bis zur Freigabe durch Sie und Auslieferung als PDF oder Word.
Brauche ich für jedes Gutachten einen Ortstermin?
Nein. Nicht jedes Verfahren braucht eine Ortsbegehung: Aktenstudium und Dokumentenanalyse sind vollständig unterstützt – ohne künstlichen Ortstermin-Zwang. Stellungnahmen zu Einwendungen erstellen Sie als Ergänzung zum Ausgangsgutachten.
Unterstützt InspectOS Ergänzungsgutachten und Stellungnahmen zu Einwendungen?
Ja. Ergänzungsgutachten, schriftliche Erläuterungen und Stellungnahmen zu Einwendungen – vor Gericht die drei Wege des § 411 Abs. 3 ZPO – werden mit dem Ausgangsgutachten verknüpft: eigene Versionierung, klare Zuordnung zum Ursprungsauftrag.
Ergänzungsgutachten, schriftliche Erläuterung, Stellungnahme zu Einwendungen
Gibt es eine Labor-Schleife bei Probenahmen?
Ja. Sie erteilen einen Untersuchungsauftrag mit Tätigkeitsumfang und geben einen Prüf-Link aus; das Labor arbeitet damit vollständig digital. Der Prüfbericht fließt strukturiert in dasselbe Gutachten zurück – samt Sorgekette der Probe und der Nennung des Labors als Hilfsperson (§ 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO). Ein Bericht, den Sie stattdessen als Datei anhängen, bleibt möglich und wird als solcher gekennzeichnet.
Welche Gutachtenarten sind vorkonfiguriert?
Sechsundsechzig spezialisierte Gutachten- und Berichtstypen für Bau & Immobilien: Bauschadengutachten, Wasserschadengutachten, Sanierungsgutachten, Wertminderungsgutachten, Rissgutachten, Rissdokumentation, Abdichtungsgutachten, Flachdachgutachten, Endoskopie- und Bauteilöffnungsbericht, Fassadengutachten, Fassadendokumentation, Fenster- und Türengutachten, Fenster- und Türendokumentation, Prüfbericht Türen und Tore, Sachkundigenprüfung Türen und Tore, Trockenbaugutachten, Trockenbaudokumentation, Metallbau- und Schlossergutachten, Feuchte- und Schimmelgutachten, Leckageortungsgutachten, Innenraumluft- und Schimmelsporen-Messgutachten, Bauteilöffnungs- und Materialprobenentnahmeprotokoll, Baumängelgutachten, Kostenvorschussgutachten, Gutachten zur Abnahmereife, Abnahmeprotokoll, Mängelprotokoll, Bedenken- und Hinweismitteilung, Verkehrswertgutachten, Bauüberwachungsbericht, Bautenstandsbericht, baubegleitender Qualitätskontrollbericht, Baustellenbegehungsbericht, Energetische Baubegleitung, SiGeKo-Bericht, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Gebäudezustandsbericht, Gebäudezustandsbescheinigung, Begehungsprotokoll, Thermografiebericht, Bauzustandsdokumentation, Beweissicherungsgutachten, Baugrundgutachten, Hydrogeologisches Gutachten, Altlastengutachten, Feststellung nach § 84 VVG, Schadenbericht (Versicherersicht), Kalkulationsgutachten (Wiederherstellungskosten), Gebäudebrandschadengutachten, Sturm- und Hagelschadengutachten, Einbruchschadengutachten, Elementarschadengutachten, Glasschadengutachten, Prüfbericht Druckanlage, Zustandsdokumentation Aufzugsanlage, Kontrolldokumentation Aufzugsanlage, Prüfdokumentation Förderanlage, Aufzugsgutachten, Abnahmeprotokoll Aufzugsanlage, Gefährdungsbeurteilung Aufzugsanlage, Notfallplan Aufzugsanlage, Modernisierungskonzept Aufzugsanlage, Prüfbericht ortsfeste elektrische Anlagen, Prüfbericht elektrische Anlagen für den Sachversicherer, Prüfprotokoll ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Prüfbericht sicherheitstechnische Anlagen. InspectOS stellt für jede Art die passenden Felder, Normen und Prüfwege bereit. Ihr Rechtsrahmen wird bei der Einrichtung gewählt.
Was sind Anknüpfungs-, Befund- und Zusatztatsachen?
Anknüpfungstatsachen sind vorgegeben – vom Gericht oder Auftraggeber. Befundtatsachen stellen Sie selbst fest. Zusatztatsachen sind beiläufige Wahrnehmungen ohne unmittelbare Schadensrelevanz. InspectOS trennt diese drei Arten sauber – wie es das Gutachtenrecht verlangt.
Kann ich mehrere Ortstermine an einem Auftrag führen?
Ja. So viele Erhebungen, wie Ihr Verfahren braucht – Begehung, Probenahme, Nachbesichtigung, Aktenstudium. Alles am selben Auftrag, Beweismittel geteilt, Verfahren getrennt.
Kann ich Auftragsschreiben und Beweisbeschlüsse einlesen?
Ja. PDF, Word und E-Mail-Eingang extrahieren den Text; strukturierte Felder werden vorgeschlagen. Sie prüfen und übernehmen bewusst – es gibt keinen automatischen Rechtsakt aus dem Upload.
Unterstützt InspectOS Grundrisse und Positions-Pins?
Ja. Planhintergründe und Positions-Pins verorten Feststellungen am Grundriss; Pins und Legende fließen in die Ausfertigung ein – nicht nur als lose Skizze neben dem Gutachten.
Kann ich Ausfertigungen per Prüf-Link teilen?
Nach Freigabe können Sie zeitlich begrenzte, redigierte Prüf-Links für externe Prüfer erzeugen. Der Link bezieht sich auf die freigegebene Version – nicht auf den Entwurf.
Wie funktioniert die Kostenschätzung?
InspectOS rechnet serverseitig aus erfassten Mengen, Katalogpreisen und regionalen Faktoren. Das Ergebnis ist eine Schätzung zur Einordnung – kein Festpreis und keine Garantie. Sie prüfen jede Zeile; die Freigabe des Gutachtens bleibt bei Ihnen.
Welche Fachberichte kann InspectOS auswerten?
Blower-Door-Protokolle (n50 / § 26 GModG), WUFI-Feuchtesimulationen und BORIS-Bodenrichtwerte. Die Auswertung ist ein Vorschlag: Sie prüfen und bestätigen jeden übernommenen Wert (§ 407a ZPO; analog Art. 14 EU AI Act).
Kann ich dem Auftraggeber aus dem System schreiben?
Ja. Nachrichten zum Auftrag bleiben dem Fall zugeordnet und im Büro nachvollziehbar – statt paralleler E-Mail-Ketten ohne Aktenbezug.
Kann ich eigene Werknormen hinterlegen?
Ja. Werknormen und Firmenvorgaben laden Sie hoch und indexieren sie im Büro – mit Rechtsinhaber-Erklärung. Verdacht auf fremde, urheberrechtlich geschützte Normen wird serverseitig abgelehnt; der Vorgang endet dann mit Begründung, nicht still mit „gespeichert".
Gibt es ein Beispiel-Gutachten zum Ausprobieren?
Ja. Beim Einstieg können Sie optional ein klar als Beispiel gekennzeichnetes Gutachten laden und den Ablauf kennenlernen. Es ist nicht freigabefähig, zählt nicht als Produktivauftrag und wird nicht abgerechnet.
Hilft InspectOS bei Adressen und Geodaten?
Ja. Beim Anlegen von Fällen, Aufträgen und Terminen unterstützt die Adresssuche mit Vorschlägen – weniger Tippfehler und eine klare Grundlage für Ortstermine, BORIS-Abrufe und Nachweise.
Wie kommen Marktpreise in die Kostenschätzung?
Recherchierte Marktpreise landen zuerst inaktiv im Katalog und wirken erst, wenn Sie sie freigeben oder verwerfen. Keine stillschweigende Übernahme in die Kalkulation – analog Art. 14: menschliche Kontrolle vor Wirkung.
KI & Recht
6 Fragen
Kann ich mich auf die KI-Vorschläge verlassen?
Die KI schlägt vor – Sie entscheiden. Jeder Vorschlag hat eine Sicherheitsanzeige: Grün ab 80 %, Gelb 50 bis unter 80 %, Rot unter 50 %. Bestätigt wird jeder Vorschlag einzeln am Beleg, gleich welcher Farbe – gedruckt wird nur Bestätigtes. Normen stammen aus der geprüften Bibliothek. Im gerichtlichen Rahmen signiert nur, wer das Gutachten verfasst hat – serverseitig geprüft.
Was bedeutet EU AI Act Art. 50 für mich?
Art. 50 EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026 und verlangt Offenlegung in vier Fallgruppen – keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Einsatz. InspectOS kennzeichnet KI-erzeugte Passagen sichtbar in der Bearbeitung und in der Ausfertigung, dort zusätzlich maschinenlesbar (XMP). Eine Konformität mit Art. 50 Abs. 2 sichern wir bis zum Ende der Übergangsfrist am 2. Dezember 2026 nicht zu.
Wer haftet, wenn ein KI-Vorschlag falsch ist?
Sie – wie bei jedem Gutachten. InspectOS macht Vorschläge, Sie entscheiden. Im gerichtlichen Rahmen signiert nur, wer das Gutachten verfasst hat – serverseitig geprüft. Einen KI-Wert unter 50 % Sicherheit bestätigen Sie am Beleg.
Was passiert bei riskanten Formulierungen?
Bei Gutachten prüft ein fester Regelsatz den KI-Würdigungsentwurf gegen über 30 problematische Formulierungen – zum Beispiel absolute Ursachenaussagen oder unbelegte Schuldvorwürfe – und ersetzt sie durch eine zurückhaltendere Fassung. Jede Änderung wird protokolliert; Sie prüfen den bereinigten Entwurf vor der Freigabe.
Was sind KI-Formvorschläge bei der Prüfung?
Sie betreffen nur Form, Klarheit und Register – nicht Fakten, Normen oder Zahlen. Vorschläge sind orientierend; ein serverseitiger Schutz verwirft Änderungen an der Substanz. Sie verantworten jeden Satz selbst – vor Gericht nach § 407a Abs. 3 ZPO.
Werden meine Gutachten zum Training von KI-Modellen genutzt?
Nein. Kundendaten werden nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen verwendet – weder unserer noch der Grundmodelle von OpenAI oder Microsoft (KI-Transparenzerklärung, Abschnitt 7). Die Modelle laufen in einer EU-Datenzone; was dorthin übertragen wird, steht in der Datenschutzerklärung.
Daten & Sicherheit
8 Fragen
Wo werden meine Daten gespeichert?
Speicherung in der EU-Region Frankfurt; Website und Arbeitsplatz liefert die Vercel Inc. (USA) aus. Erfassungen liegen auf Ihrem Gerät und werden übertragen, sobald Verbindung besteht. Übermittlungen in Drittländer sind in der Datenschutzerklärung je Dienst mit Land und Rechtsgrundlage offengelegt; für den Recherchedienst Tavily (USA) ist eine Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V DSGVO derzeit nicht nachgewiesen (Abschnitt 11.5). Freigegebene Gutachten exportieren Sie einzeln als PDF und DOCX; eine Gesamtausleitung stellen wir auf Anforderung bereit (AGB § 14).
Wie gehe ich mit Personen auf Fotos um (DSGVO)?
Sie können Beweismittel als personenbezogen kennzeichnen und einzelne Aufnahmen gezielt schwärzen (manuelle Maskierung). Die Beweiskette zum Original bleibt für das Verfahren erhalten – die veröffentlichte Fassung schützt Dritte.
Was passiert mit alten Gutachten nach Jahren?
Jede Version bleibt archiviert und reproduzierbar – inklusive Beweismittel und Prüfprotokoll. Wenn das Gericht oder der Versicherer Jahre später nachfragt, können Sie den Stand zum Freigabetag wiederherstellen.
Kann ich das Eigentum am Büro übertragen?
Ja. Die Eigentumsübertragung an einen anderen Inhaber ist im Team-Bereich vorgesehen – erforderlich, wenn der bisherige Inhaber das Konto verlassen oder löschen will, ohne das Büro zu beenden.
Was geschieht mit meinen Gutachten, wenn InspectOS den Betrieb einstellt?
Ihre Daten gehören Ihnen (AGB § 7). Einzelne Ausfertigungen und Beweismittel exportieren Sie jederzeit; eine Gesamtausleitung aller Dokumente, Fotos und Aufnahmen stellt der Anbieter auf Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen bereit (AGB § 14, Art. 25 EU Data Act). Nach einer Kündigung bleiben 30 Kalendertage zum Abruf. Was kein Vertrag verspricht: eine Übernahme durch Dritte oder eine Hinterlegung des Quellcodes.
Gibt es Sicherungen – und was wird zugesichert?
Die Plattform-Infrastruktur führt eigene Sicherungsmechanismen. Zugesichert wird Ihnen aber weder ein Sicherungsintervall noch eine Aufbewahrungsdauer noch ein Wiederherstellungsfenster, und es gibt keine zeitpunktgenaue Wiederherstellung – so steht es in der Sicherheitserklärung, Abschnitt 5. Deshalb: Ausfertigungen als PDF/A-2u in Ihrem Archiv, Einzelexport jederzeit aus dem Arbeitsplatz.
Ich bin öffentlich bestellt – was ist mit der Schweigepflicht nach § 203 StGB?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Geheimnisträger nach § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB. Die Einbeziehung eines Dienstleisters ist nach § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB zulässig, soweit sie für dessen Tätigkeit erforderlich ist; InspectOS verarbeitet Ihre Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, gespeichert in Frankfurt (EU), Drittlanddienste in der Datenschutzerklärung offengelegt. Ob Sie den Dienstleister zusätzlich nach § 203 Abs. 4 StGB zur Geheimhaltung verpflichten, entscheiden Sie – schreiben Sie uns dazu über das Kontaktformular.
Enthält InspectOS die Volltexte der DIN-Normen?
Nein. Die Bibliothek führt Verweise – Nummer, Titel, Status und, wo belegt, Ausgabestand –, keine Volltexte. Volltexte lizenzieren Sie beim Rechtsinhaber, insbesondere DIN Media (AGB § 3). Eigene Werknormen laden Sie mit Rechtsinhaber-Erklärung hoch; ein Verdacht auf fremde Normtexte wird serverseitig abgelehnt.
Erstellen Sie Ihr erstes Gutachten.
Konto anlegen, Büro einrichten, erstes Gutachten beginnen – für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.