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Für wen

Mehrere Personen, ein Fall – ohne dass die Verantwortung verschwimmt.

Ein Büro arbeitet zu mehreren am selben Fall: Wer erfasst, wer formuliert, wer prüft – und wer am Ende freigibt. Als Software für Sachverständigenbüros trennt InspectOS die Rollen, führt die Bestellungskompetenz je Person und hält Mandanten strikt auseinander, damit Zusammenarbeit nicht auf Kosten der Nachvollziehbarkeit geht.

Aus dem Produkt gelesen

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Typen, die in Ihrem Rechtsrahmen starten
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Rechtsrahmen dieser Rolle

Rollen, Rechte, Kompetenz

Mitglieder erhalten genau die Zugriffe, die ihre Aufgabe braucht. Die Sachkunde ist je Person und Sachgebiet hinterlegt; im gerichtlichen Rahmen prüft die Signatur serverseitig, ob für das Sachgebiet die gerichtliche Sachkunde hinterlegt ist. Eine Zweitprüfung vor der internen Freigabe schalten Sie je Büro zu; die Signatur im gerichtlichen Rahmen bleibt bei der Verfasserin.

Zusammenarbeit am Befund, nicht per E-Mail

Aufgaben und Rückfragen entstehen an der Feststellung, Nachrichten bleiben im System und im Büro – nie bei externen Empfängern. Textbausteine des Büros, Messmittel mit Kalibrierdatum und Einheitspreise werden einmal gepflegt und beim Erfassen übernommen.

Ein Büro gehört jemandem

Das Eigentum am Büro lässt sich sauber übertragen; Mandanten- und Bürodaten bleiben getrennt; jede Person sieht ihre Sitzungen und den Anmeldeverlauf. Was das Büro verlässt, verlässt es als freigegebene Fassung – mit Zustellweg und Nachweis.

Was in Ihrem Rahmen startet.

Rechtsrahmen: Privat/Partei, Gerichtlich, Selbständiges Beweisverfahren, Schiedsverfahren, Behördlich. Jeder Typ hat eine eigene Seite mit Verfahrensart, Dokumentart und Regelwerken.

  1. Bauschaden & Substanz

  2. Fassade, Fenster & Ausbau

  3. Feuchte & Schimmel

  4. Baumängel & Abnahme

    • Baumängelgutachten

      welche Mängel vorliegen – als Schiedsgutachten auch die Zurechnung (§§ 317 ff. BGB)

    • Kostenvorschussgutachten

      Kosten der Mängelbeseitigung beziffert – ohne Aussage zu Frist und Anspruch (§ 637 BGB)

    • Gutachten zur Abnahmereife

      ob das Werk abnahmereif ist – die Abnahme selbst erklärt der Auftraggeber (§ 640 BGB)

    • Abnahmeprotokoll

      Bau, Fassade, Fenster und Türen, Trockenbau – § 640 BGB, VOB/B § 12; Gegenzeichnung beider Seiten

    • Mängelprotokoll

      VOB/B § 13 – dieselbe Vorlage wie das Abnahmeprotokoll, als Mängelprotokoll ausgefertigt

    • Bedenken- und Hinweismitteilung

      sachverständiger Hinweis an den Auftraggeber – nicht die Bedenkenanzeige des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 3 VOB/B

  5. Immobilienbewertung

  6. Baubegleitung & Bautenstand

  7. Gebäudezustand

  8. Bauphysik & Energie

    • Thermografiebericht

      Wärmebrücke, Oberflächentemperatur, Luftdichtheit – als Bericht, nicht als Gutachten

  9. Beweissicherung

  10. Baugrund & Geotechnik

  11. Umwelt & Altlasten

    • Altlastengutachten

      Untersuchungsstufen nach BBodSchG und BBodSchV – behördlich, privat oder gerichtlich

  12. Versicherungsschaden

    • Kalkulationsgutachten (Wiederherstellungskosten)

      die Wiederherstellungskosten eines beschädigten oder zerstörten Gebäudes, je Position beziffert und mit Preisquelle belegt – Deckung und Entschädigung sind nicht Gegenstand des Gutachtens

    • Gebäudebrandschadengutachten

      Schadenbild, Kontamination, Sanierungsfähigkeit und Schadenhöhe nach einem Gebäudebrand – privat, gerichtlich und im selbständigen Beweisverfahren; ohne Brandursachenermittlung und ohne Deckungsaussage

    • Sturm- und Hagelschadengutachten

      Schadenbild, Einwirkungsweg und Schadenhöhe nach Sturm oder Hagel, abgegrenzt gegen Vorschaden, Alterung und Befestigung – Wettermesswerte nur als Anknüpfung mit Quelle, ohne Deckungsaussage

    • Einbruchschadengutachten

      Aufbruch- und Werkzeugspuren je Angriffspunkt, Verriegelungs- und Sicherungszustand und die Instandsetzungskosten am Gebäude – als Befund, ohne kriminaltechnische Auswertung und ohne Deckungsaussage

    • Elementarschadengutachten

      Herkunft des Wassers, Eintrittsweg, Wasserstand, Verunreinigung, Trocknung oder Rückbau und Schadenhöhe nach Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen – privat, gerichtlich und im selbständigen Beweisverfahren; ohne Deckungsaussage

    • Glasschadengutachten

      Schadensbild, Bruchursprung und Glasart nach Kennzeichnung je Scheibe der Gebäudeverglasung und der Ersatz in gleicher Art und Güte – die Ursache als Einordnung des Bruchbilds, ohne Deckungsaussage

  13. Druckanlagen (BetrSichV)

    • Prüfbericht Druckanlage

      Ausdehnungsgefäße, Wassererwärmer und Druckluftbehälter – Einordnung und Prüfzuständigkeit, je Prüfpunkt Ist, Soll und Bewertung, Fälligkeiten nach Festlegung des Arbeitgebers; keine Prüfbescheinigung einer Überwachungsstelle

  14. Aufzugsanlagen

  15. Elektrische Anlagen

    • Prüfbericht ortsfeste elektrische Anlagen

      Erst-, Wiederholungs- und außerordentliche Prüfung nach Arbeitsschutzrecht – Messwerte und Bewertung je Stromkreis, die nächste Prüfung als Angabe der prüfenden Person; keine Prüfsachverständigenprüfung

    • Prüfbericht elektrische Anlagen für den Sachversicherer

      Prüfung nach der im Versicherungsvertrag vereinbarten Klausel SK 3602 als eigener Bericht – Messwerte je Stromkreis, Mängel mit Gefahrart und Frist, die Anerkennung als Angabe der Person; nicht der Befundschein VdS 2229 und kein Ersatz dafür

    • Prüfprotokoll ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

      Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung, außerordentliche und Erstprüfung – je Gerät Sicht- und Funktionsprüfung, Messwerte wie abgelesen und das Ergebnis in einer Geräteliste, Serien gleicher Geräte per „Zeile duplizieren“; die nächste Prüfung als Angabe der prüfenden Person, keine Fristverwaltung

  16. Sicherheitstechnische Anlagen (Prüfverordnung)

    • Prüfbericht sicherheitstechnische Anlagen

      Prüfung vor Nutzungsaufnahme, nach Änderung und wiederkehrend – Prüfung der Unterlagen, Feststellungen und Messwerte, Wirk-Prinzip-Prüfung, Mängel mit Frist und die fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb; die Anerkennung ist eine Angabe der Prüfsachverständigen

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  • Speicherung in Frankfurt (EU)
  • Offline-Erfassung im Feld