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Für wen

Vom Beweisbeschluss bis zur Ausfertigung – ohne dass eine Pflicht des § 407a ZPO im Alltag untergeht.

Ein gerichtlicher Auftrag bringt Pflichten mit, die kein Word-Dokument kennt: Beweisfragen, die beantwortet sein müssen, Anknüpfungstatsachen, die nicht zu Befunden werden dürfen, eine Freigabe, die niemand delegieren darf. Als Gutachten-Software für Gerichtsgutachter macht InspectOS daraus Felder und Tore – nicht Merkzettel.

Aus dem Produkt gelesen

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Typen, die in Ihrem Rechtsrahmen starten
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Rechtsrahmen dieser Rolle

Beweisfragen als Pflicht, nicht als Anhang

Ein gerichtlicher Auftrag trägt seine Beweisfragen als Pflichtfeld. Vor der Freigabe prüft ein Tor, ob jede Frage beantwortet ist – und die Anknüpfungstatsachen des Beschlusses (§ 404a Abs. 3 ZPO) bleiben als solche gekennzeichnet, getrennt von dem, was Sie kraft Sachkunde festgestellt haben.

Signieren kann nur, wer das Gutachten verfasst hat

Im gerichtlichen Rahmen signiert nur, wer das Gutachten verfasst hat – das prüft der Server, nicht ein Hinweis (§ 407a Abs. 3 ZPO). Hilfspersonen werden namentlich geführt, ohne Signaturrecht; die Sachkunde je Sachgebiet ist im Büro hinterlegt, und vor der Signatur prüft der Server, ob für das Sachgebiet die gerichtliche Sachkunde hinterlegt ist – ein Gutachten außerhalb des hinterlegten Sachgebiets geht nicht zur Signatur (§ 407a Abs. 1 ZPO).

Wenn das Verfahren weitergeht

Ergänzungsgutachten, schriftliche Erläuterung und Stellungnahme zu Einwendungen (§ 411 ZPO) entstehen am Ursprungsauftrag, versioniert und dem Verfahrensverlauf zugeordnet. Die Honorargrundlage nach JVEG und die Kostenmitteilung nach § 407a Abs. 4 ZPO sind dokumentierbar – ohne Zeiterfassung, ohne Rechnungsstellung.

Was in Ihrem Rahmen startet.

Rechtsrahmen: Gerichtlich, Selbständiges Beweisverfahren, Schiedsverfahren. Jeder Typ hat eine eigene Seite mit Verfahrensart, Dokumentart und Regelwerken.

  1. Bauschaden & Substanz

  2. Feuchte & Schimmel

  3. Baumängel & Abnahme

    • Baumängelgutachten

      welche Mängel vorliegen – als Schiedsgutachten auch die Zurechnung (§§ 317 ff. BGB)

    • Kostenvorschussgutachten

      Kosten der Mängelbeseitigung beziffert – ohne Aussage zu Frist und Anspruch (§ 637 BGB)

  4. Immobilienbewertung

  5. Beweissicherung

  6. Umwelt & Altlasten

    • Altlastengutachten

      Untersuchungsstufen nach BBodSchG und BBodSchV – behördlich, privat oder gerichtlich

  7. Versicherungsschaden

    • Gebäudebrandschadengutachten

      Schadenbild, Kontamination, Sanierungsfähigkeit und Schadenhöhe nach einem Gebäudebrand – privat, gerichtlich und im selbständigen Beweisverfahren; ohne Brandursachenermittlung und ohne Deckungsaussage

    • Elementarschadengutachten

      Herkunft des Wassers, Eintrittsweg, Wasserstand, Verunreinigung, Trocknung oder Rückbau und Schadenhöhe nach Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen – privat, gerichtlich und im selbständigen Beweisverfahren; ohne Deckungsaussage

  8. Aufzugsanlagen

Gutachten, die der Beweisaufnahme standhalten.

InspectOS liefert die Nachweiskette, die Gerichte, Versicherer und Auftraggeber erwarten – von der Erfassung bis zur freigegebenen Ausfertigung.

Von der Aussage bis zu ihrem Beleg

Sätze im Gutachten sind mit ihren Feststellungen und Beweismitteln verknüpft. Der Provenienz-Weg lässt sich als Diagramm exportieren – nachvollziehbar.

Beweismittel ab Erfassung gesichert

Zeitstempel, Standort und Nachweis ab dem Moment der Aufnahme – nicht erst bei der Ausfertigung. Die Kette beginnt auf dem Objekt.

Versionierte, reproduzierbare Ausfertigung

Jede Ausfertigung ist versioniert und zum Freigabetag reproduzierbar. Die qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS ist in Vorbereitung.

Acht Prüfgruppen vor dem Export

Pflichtangaben, Normreferenzen, Beweisfragen und Anlagen – systematisch geprüft, bevor die Ausfertigung das Büro verlässt.

JVEG, Werkvertrag, § 407a – ohne Buchhaltungsprogramm.

InspectOS kennt die Pflichtangaben privater und gerichtlicher Bau- und Immobilienverfahren. Rechnungsstellung und Mandatsverwaltung bleiben bewusst außen vor.

Honorargrundlage nach JVEG dokumentiert

Honorargrundlage (JVEG, RVG oder Vereinbarung) und Kostenmitteilung nach § 407a Abs. 4 ZPO dokumentierbar – mit Aktenzeichen, ohne Zeiterfassung.

Privatgutachten nach Werkvertragsrecht

Frei vereinbartes Honorar für private Bau- und Immobiliengutachten – Aufwand und Stundensatz dokumentierbar, Prüfwege angepasst.

Keine Rechnungsstellung im System

Die Rechnung schreiben Sie in Ihrem gewohnten System – InspectOS liefert die dokumentierte Honorarbasis dazu, nicht die Buchhaltung.

  • JVEG
  • §§ 631 ff. BGB
  • § 407a ZPO

Erstellen Sie Ihr erstes Gutachten.

Konto anlegen, Büro einrichten, erstes Gutachten beginnen – für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

  • Monatlich kündbar
  • Keine Mindestlaufzeit
  • Speicherung in Frankfurt (EU)
  • Offline-Erfassung im Feld