Baubegleitung, Bautenstand, Qualitätskontrolle und Abnahme – neutral dokumentiert, im Werkvertrag.
Wer baut oder bauen lässt, braucht Dokumente, die den Stand festhalten, ohne ihn zu beschönigen: Bautenstand nach MaBV, Bauüberwachung nach HOAI, Qualitätskontrolle über mehrere Begehungen, am Ende ein Abnahmeprotokoll, das beide Seiten unterschreiben. InspectOS führt diese Dokumente als eigene Typen – für Sachverständige, die für Bauherren und Bauträger arbeiten.
Aus dem Produkt gelesen
- 16
- Typen, die in Ihrem Rechtsrahmen starten
- 1
- Rechtsrahmen dieser Rolle
Neutral heißt: kein Ersatz für die Abnahme
Ein Bautenstandsbericht ist kein Abnahmeprotokoll, ein Qualitätskontrollbericht keine Freigabe nach § 640 BGB. Die Typen des Produkts sagen das selbst: Sie dokumentieren Soll und Ist je Gewerk, tragen Mängel über Begehungen fort und lassen die rechtliche Erklärung dort, wo sie hingehört – beim Auftraggeber.
Abnahme mit Gegenzeichnung
Abnahme- und Mängelprotokoll halten Anwesende, Ablauf und Feststellungen strukturiert fest; die Gegenzeichnung beider Seiten wird im System erfasst, mit Verweis auf die unterschriebene Ausfertigung. Fristen und Vorbehalte stehen als Felder, nicht im Fließtext.
Vom Auftrag bis zur Frist
Auftragsschreiben werden eingelesen; Beweisfragen und Positionen des Leistungsverzeichnisses werden vorgeschlagen und bewusst übernommen, die Frist setzen Sie selbst. Der Kalender kennt Begehungen und Nachtermine, mit Kalenderabo und Erinnerung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Was in Ihrem Rahmen startet.
Rechtsrahmen: Privat/Partei. Jeder Typ hat eine eigene Seite mit Verfahrensart, Dokumentart und Regelwerken.
Baumängel & Abnahme
- Baumängelgutachten
welche Mängel vorliegen – als Schiedsgutachten auch die Zurechnung (§§ 317 ff. BGB)
- Kostenvorschussgutachten
Kosten der Mängelbeseitigung beziffert – ohne Aussage zu Frist und Anspruch (§ 637 BGB)
- Gutachten zur Abnahmereife
ob das Werk abnahmereif ist – die Abnahme selbst erklärt der Auftraggeber (§ 640 BGB)
- Abnahmeprotokoll
Bau, Fassade, Fenster und Türen, Trockenbau – § 640 BGB, VOB/B § 12; Gegenzeichnung beider Seiten
- Mängelprotokoll
VOB/B § 13 – dieselbe Vorlage wie das Abnahmeprotokoll, als Mängelprotokoll ausgefertigt
- Bedenken- und Hinweismitteilung
sachverständiger Hinweis an den Auftraggeber – nicht die Bedenkenanzeige des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 3 VOB/B
- Baumängelgutachten
Baubegleitung & Bautenstand
- Bauüberwachungsbericht
- Bautenstandsbericht
- Baubegleitender Qualitätskontrollbericht
neutral, Werkvertrag – kein Abnahme-/HOAI-Ersatz
- Baustellenbegehungsbericht
Einzelbegehung je Gewerk gegen die anerkannten Regeln der Technik – DIN 18202 als Toleranzmaßstab
- Energetische Baubegleitung
energetisch vertiefte Baustellenbegehung – Wärmeschutz nach DIN 4108, Gebäudeenergierecht
- SiGeKo-Bericht
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV – kein Qualitätsbericht
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Der Plan nach § 2 Abs. 3 BaustellV – vor Einrichtung der Baustelle, gewerkübergreifend; kein Begehungsbericht
Gebäudezustand
- Gebäudezustandsbericht
nach DIN 31051 / VDI 6200
- Gebäudezustandsbescheinigung
nach VDI 6200 Blatt 1.1
- Begehungsprotokoll
wertungsfreie Niederschrift ohne Fachfrage – sobald bewertet wird, der fachliche Typ
- Gebäudezustandsbericht
So viele Ortstermine, wie Ihr Verfahren braucht.
Ortsbegehung, Probenahme, Nachbesichtigung oder reines Aktenstudium – InspectOS plant jede Erhebung am Auftrag, ohne künstlichen Zwang und ohne Medienbruch.
Kalender für Ortstermine und Fristen
Begehungen, Nachtermine und die Fristen aus dem Auftrag in einer Übersicht – als Kalenderabo für Ihr Kalenderprogramm, mit Erinnerung und Tagesübersicht.
Mehrere Erhebungen pro Auftrag
Ortsbegehung heute, Probenahme nächste Woche, Nachbesichtigung in Monaten – alle Erhebungen bleiben demselben Auftrag zugeordnet.
Aktenstudium ohne Ortstermin-Zwang
Reine Dokumentengutachten brauchen keinen künstlichen Termin. InspectOS erzwingt keine Begehung, wenn keine Begehung nötig ist.
Untersuchungsauftrag an das Labor
Probenahme-Erhebungen bleiben offen, bis der Prüfbericht vorliegt – das Labor arbeitet über einen Prüf-Link, und das Ergebnis fließt strukturiert als Feststellung ein.
Gemeinsamer Terminstand im Team
Kollegen erkennen sofort, welche Termine erledigt sind und welche Feststellungen noch auf Prüfung oder Freigabe warten.
Terminübersicht unterwegs und im Büro
Terminübersicht auf dem Handy vor der Begehung, vollständige Planung am Schreibtisch – ohne doppelte Pflege zweier Systeme.
Beweismittel
Alles, was Sie am Objekt erfassen – in einer Nachweiskette.
Fotos, Diktate, Messwerte und Dokumente sind keine losen Dateien. Jedes Beweismittel ist einem Termin, einem Auftrag und später jeder Feststellung im Gutachten zuordenbar.
Foto
Schadensstellen, Übersichten und Details – mit Standort und Zeitstempel ab dem Auslösen der Aufnahme.
Sprachdiktat
Beobachtungen in Ihrer Fachsprache – werden zu strukturierten Feststellungstexten mit Zuordnung.
Messwert
Feuchte, Schall, Abstände, Temperaturen – mit Einheit, Messstelle und Anbindung an die Feststellung.
Skizze
Rissverläufe, Grundrisse und Einzeichnungen – direkt am Objekt gezeichnet und dem Termin zugeordnet.
Dokument
Akten, Pläne, Rechnungen und Fremdgutachten – dem Auftrag zugeordnet und in der Beweiskette geführt.
Prüfbericht (als Dokument)
Ergebnisse aus Probenahme – als Dokument nachgereicht, mit der Erhebung verknüpft und im Gutachten nutzbar.
Erstellen Sie Ihr erstes Gutachten.
Konto anlegen, Büro einrichten, erstes Gutachten beginnen – für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.